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Die Strahlemann-Stiftung ist mit Bescheid des Finanzamtes Bensheim vom 12. Februar 2026 steuerbefreit, da sie unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient. Die Strahlemann-Stiftung ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

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Gerne schicken wir Zuwendungsbestätigungen bei Beträgen für Einzelspenden ab 200,- Euro. Die Strahlemann-Stiftung ist mit Bescheid des Finanzamtes Bensheim vom 12. Februar 2026 steuerbefreit, da sie unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient. Die Strahlemann-Stiftung ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen

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