Celina Fischer-Seel
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Celina Fischer-Seel
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Testament & Erbschaften

Mit Ihrem Nachlass
Zukunft schenken

Mit einer Testamentsspende können Sie über Ihr Leben hinaus Wirkung entfalten
und jungen Menschen neue Perspektiven ermöglichen.

Sich mit dem eigenen Nachlass zu beschäftigen, ist kein einfaches Thema. Gleichzeitig bietet es die Möglichkeit, etwas Bleibendes zu hinterlassen und Projekte zu fördern, die einem am Herzen liegen.
Mit einer testamentarischen Zuwendung an die Strahlemann-Stiftung können Sie über Ihr Leben hinaus Wirkung entfalten und Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche schaffen. In unserer Broschüre haben wir die wichtigsten Informationen rund um Testament, Erbrecht und Ihre Möglichkeiten übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Ihre Möglichkeiten

Steuerfrei fördern
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen unterliegen nicht der Erbschaftsteuer. Ihr Vermögen kommt somit vollständig – ohne Abzüge – den Projekten zugute.

Testament spende

Direkt wirksam
Sie berücksichtigen die Strahlemann-Stiftung in Ihrem Testament – als Erbe oder Vermächtnis. Ihr Beitrag kommt unmittelbar Bildungsprojekten zugute.

Zustiftung

Langfristig
Ihre Zuwendung stärkt dauerhaft das Vermögen der Stiftung und ermöglicht langfristige Wirkung.

Eigene Stiftung

Individuell
Auf Wunsch können Sie eine eigene Stiftung unter dem Dach der Strahlemann-Stiftung gründen und einen individuellen Zweck festlegen.

Persönlich
und vertraulich

Wenn Sie über eine testamentarische Zuwendung nachdenken, begleiten wir Sie gerne – unverbindlich, diskret und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.
Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Sie möchten sich zunächst in Ruhe informieren?
Laden Sie hier unsere Broschüre (PDF) herunter.